Corona


Betreff: Angeln in Hessen zu Zeiten der COVID-19 Pandemie / Stand 08.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute haben wir drei Punkte, über die wir sie informieren wollen.

  1. Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie mit unseren Informationen auf die
    rechtliche Lage beim Angeln in Bezug auf die Corona Beschränkungen hingewiesen.
    Leider werden diese nicht von allen Anglern eingehalten. Nach einem Gespräch mit
    den Behörden möchten wir sie nun explizit auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
    Wenn sie dies nicht flächendeckend schaffen, wird es Beschränkungen beim Angeln
    für alle geben. Die Kommunikation der Behörden war hier sehr deutlich.
    Das bedeutet:
    – Bei Begegnungen mit anderen Personen und Anglern ist unbedingt einen
    Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie
    an einem Gewässer mit 150 m Uferlänge 100 Personen stellen sollen.
    Markieren Sie die Standplätze, damit es zu keinen Diskussionen kommt.
    – Verhaltensweisen, die dieses Abstandsgebot gefährden, beispielsweise
    gemeinsames Feiern, gemeinsames Angeln auf engem Raum, Grillen oder
    Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl zu verbieten. Hier kam es in
    den vergangen Tagen zu vielen Verstößen.
    – Sämtliche Vereinsaktivitäten, welche unter die rechtlichen Regelungen und
    Verbote fallen, sind zu unterlassen und keine noch bestehenden Rechtslücken
    auszunutzen.
    – Bei einem Besuch von Teichanlagen mit höheren Besucherzahlen oder stärker
    frequentierten Gewässern sind weiterführend folgende Punkte zu beachten:
    Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen,
    die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht
    im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Wirksame und zulässige Regelungen der
    Teichbesitzer und Betreiber sind wünschenswert.
    In den nächsten Tagen werden vermehrt Ordnungskräfte und in kleineren
    Gemeinden auch die Bürgermeister die Gewässer aufsuchen. Leisten Sie deren
    Anweisungen unbedingt Folge. Sonst wird es ein hessenweites Angelverbot
    geben.
  2. Im Gespräch mit den Behörden konnten wir auch das Thema von
    Unterstützungsleistungen für die Vereine ansprechen, denen durch den Wegfall der
    Vereinsfeste wichtige Einnahmen fehlen. Es wurde uns keine Hoffnung gemacht, dass
    es solche Hilfen geben wird. Wir bleiben trotzdem dran. Als Verein sollten Sie sich
    jedoch jetzt Gedanken über einen Sonderbeitrag, Spendenaufrufe und ein in den
    Herbst verschobenes Fest machen.

Angelbeginn

Liebe Mitglieder, ab sofort kann unter Einhaltung der bekannten Vorschriften unser Teich beangelt werden, auf gehts, Petri Heil


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